Notar

Notare sind zuständig für Beurkundungen jeder Art sowie für Beglaubigungen von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften.

Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist die Beurkundung durch einen Notar gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist immer dort der Fall, wo der Gesetzgeber die Mithilfe des Notars wegen der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten für geboten hält.

Im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit des Notars steht immer der Mensch. Denn ebenso wichtig wie äußere Genauigkeit und ein fundiertes Wissen ist das Verständnis für Ihre Anliegen, Sorgen und Nöte.

Wir möchten Sie umfassend begleiten. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie sich als Privatperson oder großes Unternehmen oder als Verein an uns wenden. Sprechen Sie uns einfach an, und wir finden gemeinsam heraus, ob und wie genau wir Ihnen helfen können.

Erforderlich oder zumindest dringend anzuraten ist die Mitwirkung des Notars insbesondere in folgenden Bereichen:

Rufen Sie uns gern an - wir besprechen Ihr Anliegen

  • Kauf
  • Schenkung/Überlassung
  • Nießbrauch
  • Wohnrecht
  • Bestellung von Hypotheken und Grundschulden
  • Testament
  • Erbvertrag
  • Erbscheinsantrag
  • Nachlassteilung
  • vorweggenommene Erbfolge
  • Schenkungsvertrag etc.
  • Ehevertrag
  • Scheidungsvereinbarung
  • Adoption
  • General- und Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsvollmacht
  • Patientenverfügung 
  • Unternehmensgründung
  • Umgestaltung einer Gesellschaft
  • Handelsregisteranmeldung
  • Anteilsübertragung
  • Vereinsrecht